Hinsichtlich der abgelaufenen Coronavirus-Pandemie ist die allgemeine Maskenpflicht ab 08. April 2023 entfallen.
Trotzdem (Hausrecht der Praxis) ...
* werden Patientinnen und Patienten mit Erkältungssymptomen gebeten, die Praxis nur mit einem Mund-Nasen-Schutz (FFP2 oder OP-Maske) zu betreten * werden Patientinnen und Patienten mit Anhaltspunkten auf einen Coronavirusinfekt (z.B. positiver Schnelltest, Kontaktperson ...) zusätzlich gebeten, vorab am Praxisfenster der Anmeldung zu klopfen ...
Die Behandlung in der Infektionssprechstunde erfolgt * nach telefonischer Anmeldung (alternativ per Mail), * möglichst nach Vorlage eines negativen Schnelltests ei Verdacht auf auf Covid-19, * nur tgl. von 10.00 bis 11.00 Uhr.
Dienstag und Donnerstag finden Corona-Impfungen - nur nach Terminabsprache - statt !
Auf die Möglichkeit eines Termins in der Video-Sprechstunde , insbesondere für die positiv auf das Virus getesteten Patientinnen und Patienten wird ausdrücklich hingewiesen !
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