Behandlungsspektrum

Leistungen ...
... werden für gesetzlich und privat versicherte Patienten/innen erbracht.
Die gesetzlichen Kassen übernehmen eine wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Behandlung (§ 12 SGB V).
Darüber hinausgehende Leistungen sind von gesetzlich Versicherten in Eigenleistung (Selbstzahler, IGeL = Individuelle Gesundheitsleistungen) zu tragen und werden wie Leistungen für Privatversicherte nach der GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) berechnet.